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Info PKV


Info für privat versicherte Patienten

Sehr geehrte Patienten,

In letzter Zeit erleben wir, dass private Krankenversicherungen oft versuchen, ihren Kunden einen Teil der rechtmäßig erhobenen Honorare für Heil- und Hilfsmittel vorzuenthalten. Leider übernehmen sie Teile der Rechnungen für Physiotherapie (Krankengymnastik), Manuelle Therapie oder Handrehabilitation nicht oder kürzen diese.

Diverse Gerichtsurteile haben jedoch bestätigt, dass dies in den meisten Fällen zu Unrecht geschieht.

Hier finden Sie einige Informationen und Tipps, falls Ihre PKV Ihre Rechnung kürzen möchte:

Individuelle Versicherungsvereinbarungen / -tarife

Überprüfen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen, welchen Prozentsatz oder bis zu welcher Maximalsumme Ihre PKV die Kosten für Physiotherapie (Krankengymnastik) nach Operationen oder bei Rückenschmerzen übernimmt. Falls der Betrag bei 100% liegt und kein Maximalbetrag oder Selbstbehalt vereinbart ist, muss Ihre PKV die vollständige Rechnung übernehmen, es sei denn, ein spezieller Tarif sieht eine Beschränkung vor.


Beihilfefähige Höchstsätze

Ein Gerichtsurteil des Landgerichts Köln vom 14.10.2009 (AZ: 23 O 424/08) besagt, dass eine PKV die Honorarrechnung nicht auf die beihilfefähigen Höchstsätze kürzen darf, da diese Sätze keinen Anhaltspunkt für die übliche Vergütung physiotherapeutischer Behandlungen darstellen.


Ortsübliche, angemessene Preise

Es gibt keine amtliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen, wie für ärztliche Leistungen. Physiotherapeuten können die Preise für ihre Leistungen selbst festlegen.

Im Bereich der Physiotherapie ist ein Honorar bis zum 2,3-fachen Satz der GKV-Preise zulässig. Unsere Preise orientieren sich dabei am 1,4-fachen bis 1,5-fachen Satz der GKV-Preise.


Medizinisch notwendige Leistungen

Die geltende Rechtslage besagt eindeutig, dass medizinisch notwendige Leistungen vollständig erstattet werden müssen. Der BGH hat festgestellt, dass hierbei keine Kostenreduzierungen möglich sind, insbesondere wenn eine Honorarvereinbarung vorliegt.


Sind wir etwa zu teuer?

Wir liegen mit unseren Preisen im Rahmen des Üblichen, selbst wenn Ihre PKV behauptet, dass unsere Leistungen zu teuer sind. Bei uns erhalten Sie eine individuelle Betreuung von hochqualifizierten Therapeuten und unsere Behandlungszeiten übertreffen die gesetzlichen Vorgaben deutlich.


Bestimmung des Steigerungsfaktors

Im Gegensatz zur Abrechnung im ärztlichen Bereich gibt es für Heilmittelerbringer in Deutschland keine durch den Gesetzgeber festgelegte Gebührenordnung. Deswegen werden seit 2007 in der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) die üblichen Preise veröffentlicht, die zwischen Heilmittelerbringern und ihren Patienten vereinbart werden. Diese Gebührenübersicht bildet die Basis für eine transparente und nachvollziehbare Honorarberechnung in unserer Praxis und liegt dort auch zur Einsichtnahme aus.

Als Basissatz für die Kalkulation von Privatpreisen greift die GebüTh auf die Preise der GKV (Gesetzliche KrankenVersicherung) zurück. Hinzu kommt ein Steigerungsfaktor, der dann die tatsächliche Höhe der Privatpreise festlegt. Dabei liegt der niedrigste, betriebswirtschaftlich aktuell aber nicht umsetzbare Multiplikator beim 1,2-fachen GKV-Satz und obere Grenze wurde in der GebüTh mit dem 2,3-fachen Multiplikator festgelegt. Wir haben uns im Rahmen einer moderaten Preisgestaltung für den 1,4-bis 1,5-fachen GKV-Satz entschieden.


Der Faktor wird bestimmt durch:


  • die besonderen Qualifikationen eines Therapeuten:
    Die jeweiligen Krankheitsbilder lassen sich mit solchen Fachqualifikationen schneller und nachhaltiger therapieren. Langfristig ist dies für Sie und Ihre Krankenkasse günstiger. Zu solchen Qualifikationen gehören beispielsweise Manuelle Therapie, Manuelle Lymphdrainage, spezielle neurologische Ausbildungen, oder osteopathische Kenntnisse (
    siehe Leistungen).


  • die Berufserfahrung in Verbindung mit Spezialisierungen
    Auch die Berufserfahrung eines Therapeuten, also die häufige Behandlung spezieller Krankheitsbilder, z. B. Behandlungen neurologischer Erkrankungen oder spezielle Physiotherapie im Sportbereich (Leistungssport) sollte sich bei der Preisgestaltung natürlich widerspiegeln. Jahrzehntelange Vollzeitbeschäftigung und therapeutische Erfahrung in Verbindung mit ausgesuchten Zusatzqualifikationen ist die Basis für das Entstehen einer beruflichen Expertise und hohen Kompetenz.


  • die Schwierigkeit und der Zeitaufwand der Therapie
    Wenn Leistungen durch die Komplexität des Krankheitsbildes oder die Symptomatik schwieriger als im Normalfall zu erbringen sind, oder eine längere Therapiedauer als die Mindestbehandlungszeit erforderlich ist, rechtfertigt dies einen höheren Faktor.


  • die Bewertung des Servicegrads
    Terminsicherheit und/oder Terminflexibilität in Abhängigkeit zu der beruflichen und privaten Belastung eines Patienten.


Die GebüTh simuliert dabei, was Patienten etwa von der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) kennen. Wer die neuen GKV-Preise als Grundlage für seine Privatpreise heranzieht, sorgt automatisch für eine entsprechende Erhöhung.

Die von uns in Rechnung gestellten Preise sind nach rein betriebswirtschaftlichen Aspekten kalkuliert, um Ihnen die bestmögliche, qualifizierte Therapie bieten zu können. Es ist unser Bestreben, Ihnen unsere gesamte Kompetenz zur Verfügung zu stellen. In das Versicherungsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrer privaten Krankenversicherung können wir jedoch nicht eingreifen. Welche Tarife bzw. welches Erstattungsvolumen Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung vereinbart haben, entzieht sich im Einzelnen unserer Kenntnis. Das oftmals von privaten Krankenversicherungen vorgebrachte Argument, die Rechnungsstellung sei nicht angemessen bzw. überhöht, ist jedoch in unserem Fall absolut unzutreffend.

Die Krankenversicherungen berufen sich teilweise darauf, Maßstab für eine angemessene und ortsübliche Vergütung seien die „Beihilfesätze“. Das ist falsch!

Die „Beihilfesätze“ betreffen zusätzliche Leistungen des Staates an seine Bediensteten (Beamte). Bereits aus dem Begriff der Beihilfe ergibt sich, dass hier keine Kostentragung zu 100% gemeint sein kann. Die Hilfszuschüsse werden vom Staat ohne Mitwirkung der einzelnen Praxen oder deren Berufsverbände festgelegt. Auf die Festsetzung der Hilfszuschüsse des Staates haben wir keinen Einfluss und infolgedessen können diese Zuschüsse natürlich auch keinerlei Maßstab für unsere Preisgestaltung sein.


Was tun, wenn meine PKV meine Kosten nicht komplett übernimmt?

Treten Sie mit Ihrem Sachbearbeiter in Kontakt und beschweren Sie sich. In den meisten Fällen wird die komplette Kostenerstattung gewährt, besonders wenn Sie auf die entsprechenden Gerichtsurteile verweisen.


Gerichtsurteile Privatpatienten

Private Krankenversicherungen versuchen häufig, die Erstattung der von Therapeuten in Rechnung gestellten Honorare zu kürzen. Privatpatienten wenden sich oft mit Fragen zu ortsüblichen Preisen oder Vorwürfen über zu hohe Kosten an die Therapeuten. Weitere Informationen, Urteile und Quellen zu Privatpreisen können Sie dem Internet entnehmen.


Unsere Honorarliste

Therapie Dauer in Min Preis in €
Physiotherapeutische Beratung / Untersuchung 50 65,00
Physiotherapie / Krankengymnastik 25 39,00
- Begleitende Wärmetherapie 15 21,00
- Begleitende Traktionstherapie 10 11,00
- Begleitende Ultraschallbehandlung 12 19,00
Manuelle Therapie 25 44,00
Medizinische Trainingstherapie (MTT / KGG) 50 70,00
Manuelle Lymphdrainage (30) 30 42,00
Manuelle Lymphdrainage (45) 45 63,00
Manuelle Lymphdrainage (60) 60 90,00
Kompressionsbandagierung (Extremität) nach Bedarf 29,00
KG-Neuro (PNF) 25 54,00
KG-neuro (PNF) - Doppelbehandlung 50 105,00
Hausbesuch < 2,0KM 30,00
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